Kraftfahrzeuge ab 30 Jahre
Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet der Scheinanglizismus "Oldtimer" ein Kraftfahrzeug mit einem Alter von mindestens 30 Jahren. Das schließt alle Fahrzeuggattungen (PKW, LKW, Traktoren, Motorräder, etc.) ein.
Oldtimer sind oft Sammlerstücke, die nur zu besonderen Anlässen bewegt werden. Zur Förderung der Erhaltung dieses historischen Kulturguts besteht die Möglichkeit, mit einer Untersuchung nach §23 StVZO ein H-Kennzeichen zu erlangen, mit dem ein geringer pauschalierter Kfz-Steuersatz fällig wird.
Wir bei Prüfzentrum Esslingen in 73734 Esslingen stellen fest, ob Ihr Fahrzeug verkehrstüchtig ist und ob es die Sicherheitsstandards erfüllt. Ebenso prüfen wir, ob es alle gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien erfüllt. Außerdem erhalten im Rahmen der HU von uns geprüfte Fahrzeuge die UMA (früher AU), bei der das Motormanagement- und Abgasreinigungssystem unter die Lupe genommen wird.
Im Rahmen der HU werden unter anderem folgende Punkte untersucht:
Sichtverhältnisse: Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwaschanlage, Spiegel innen/ außen
Lenkung: Lenkrad, Lenkspiel, Funktion
Sitze und Sicherheitsgurte: Funktion, Zustand
Karosserie und Bodengruppe: Anbauteile, Korrosion, Schäden, unsachgemäße Reparaturen, Scharniere, Schlösser
Schalldämpferanlage mit Abgasreinigungssystem: Abgaswerte, Rauchentwicklung, Geräuschverhalten, Zulässigkeit
Räder/Reifen: Schäden, Befestigung, Radlagerspiel, Profiltiefe, Zulässigkeit
Innenraum/Fahrerplatz: Tachometer, Bedienelemente, Kupplung/Schaltung, Heizung/Lüftung, Wegfahrsperre, Hupe, Kontroll- & Warneinrichtungen
Fahrwerk/Kraftübertragung: Radaufhängung, Stabilisatoren, Federn und Dämpfer, Antriebswellen, Manschetten, Differential
Bremsen: Funktion, Gleichmäßigkeit, Verschleiß, Dichtheit
Beleuchtung: Scheinwerfer/Leuchten, Adaptives Lichtsystem, Fahrtrichtungsanzeiger, Leuchtweitenregulierung, Lichtsensorik, Zulässigkeit, Funktion, Einstellung
Sicherheitsrelevante elektronische Systeme: Insassenschutzsysteme (z. B. Airbag), Fahrerassistenzsysteme, Reifendruckkontrollsystem, Fahrdynamische Systeme (ABS, ESP, ASR), Bremsassistenzsysteme, Adaptive Abstandsregelung (ACC)
amtliche Kennzeichen: Zustand, Anbaulage
Motorraum: Flüssigkeitsverluste, Elektrische Anlage, Leitungen/Schläuche, Bremskraftverstärker, Lenksäule und -getriebe, Abgasreinigungssystem, Motorlagerung
Seit dem Jahre 2006 ist es möglich, ein mindestens 30 Jahre altes Fahrzeug als Oldtimer einstufen zu lassen. Damit soll die Erhaltung kraftfahrzeugtechnischen, historischen Kulturgutes gefördert und unterstützt werden.
Mit der Oldtimereinstufung nach §23 StVZO gewährt der Verordnungsgeber eine pauschale Kfz-Steuer von derzeit 191,73 Euro pro Jahr für PKW und 46,02 Euro pro Jahr für Motorräder. Darüber hinaus gibt es weitere Vorteile wie z.B. der freien Einfahrt in Umweltzonen. Außerdem ist ein H-Kennzeichen bei vielen speziellen Oldtimerversicherern Voraussetzung für einen preisgünstigen Oldtimertarif.
Damit das H Kennzeichen tatsächlich nur erhaltenswerten Fahrzeugen zugeteilt wird, erfolgt die Einstufung nach §23 StVZO zuerst im Rahmen einer klassischen Hauptuntersuchung nach §29 StVZO und beinhaltet darüber hinaus Prüfpunkte wie Originalität und Pflegezustand.
Gerne führen wir bei Prüfzentrum Esslingen in 73734 Esslingen das für Sie an Ihrem Fahrzeug durch.
Eine Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO ist immer dann nötig, wenn am Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, bei denen Teile mit einem Teilegutachten oder einer Teilegenehmigung (z.B. einer EG Genehmigung oder einer ABE) verbaut wurden. Ein Beispiel ist die Nachrüstung eines Sportfahrwerks.
Eine erfolgte Änderungsabnahme nach §19 (3) muss nicht immer sofort in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Das erfolgt beim nächsten Halterwechsel oder der nächsten Ummeldung. Es genügt bis dahin, die Änderungsabnahme als Dokument im Original mitzuführen.
Fahrzeuge, die zur gewerblichen Personenbeförderung genutzt werden, unterliegen aus guten Gründen besonderen Prüfkriterien. Darum hat der Gesetzgeber schon in den 1970-er Jahren eine spezielle Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr erlassen, die BO Kraft.
Darunter fallen Omnibusse, Taxis, Mietwagen mit Fahrer und Oberleitungsbusse. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese im Linien- oder im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden.
Diese Untersuchungen führen wir bei Prüfzentrum Esslingen in 73734 Esslingen gerne für Sie durch.
Gewerblich genutzte Fahrzeuge unterliegen im Rahmen der Arbeitsschutzvorschriften einer besonderen Prüfpflicht, nämlich der Betriebssicherheitsprüfung (ehemals UVV) gemäß der DGUV Vorschrift 70.
Danach sind Firmenfahrzeuge bei Bedarf, mindestens einmal pro Jahr, durch einen Sachkundigen auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen.
Unter die Vorschrift fallen alle maschinell angetriebenen, schienenungebundenen Landfahrzeuge und deren Anhänger. Damit schließt die DGUV Vorschrift 70 auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellte Firmenfahrzeuge ein.
Gerne übernehmen wir bei Prüfzentrum Esslingen in 73734 Esslingen diese Prüfung für Sie!